Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen Dritter sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung rügelos ausgeführt haben.
1.2 Der Kunde erkennt durch die Erteilung seines Auftrages die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

2 Vertragsabschluß-Schriftform

2.1 Unsere Angebote sind, soweit nicht etwas anderes schriftlich vorgesehen ist, freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns gilt eine Bestellung als angenommen. Dabei ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Eigentums- und Urheberrechte bleiben vorbehalten.
2.2 Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abbedingung der Schriftform bedarf ebenso der Schriftform. Der schriftlichen Bestätigung bedürfen auch zu ihrer Wirksamkeit Telefonate, Telegramme und Fernschreiben.

3 Lieferung – Lieferzeiten

3.1 Lieferzeiten, die von uns in der Auftragsbestätigung angegeben werden, sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die jeweilige Lieferfrist beginnt mit dem Absendedatum der Auftragsbestätigung.
3.2 Eine vereinbarte Lieferzeit verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unabwendbarer Ereignisse , insbesondere bei Streiks jeglicher Art und bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Ereignisse erst während eines bereits bestehenden Verzuges eintreten.
3.3 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt ausdrücklich vorbehalten, sodass sich gegenüber Unternehmern verbindlich vereinbarte Lieferfristen entsprechend verlängern oder eine Belieferung ausbleiben kann. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.
3.4 Verzögert sich der Versand bei uns bestellter Waren auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die nicht durch uns zu vertreten sind, so trägt der Kunde die dadurch entstandenen Mehrkosten. Tritt der Verzug durch ein Verschulden des Kunden ein, so trägt dieser Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft durch uns.
3.5 Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese seitens des Kunden gesetzte Nachfrist durch unser Verschulden versäumt, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 An die Einhaltung einer Lieferfrist sind wir nur im Falle der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden, insbesondere seiner Zahlungsverpflichtung, gebunden.
3.7 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und vorzeitigen Lieferungen berechtigt, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

4 Gefahrübergang

4.1 Bei Versendung seitens des Kunden bestellter Ware geht die Gefahr ab unseren Geschäftsräumen auf den Kunden über; bei Auslieferung durch uns an den Kunden tritt der Gefahrübergang bei Übergabe an den Kunden ein. Ein Versand erfolgt grundsätzlich für Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, sofern der Transportschaden durch uns zu vertreten ist, uns den eingetretenen Transport schaden unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich anzuzeigen. Schadhafte Teile sind direkt unserem Werk in Pulheim zurückzusenden.
4.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, bestimmen wir Versandart, Versandweg, Spediteur oder Frachtführer.

5 Preisbildung – Zahlungsbedingungen – Sicherheiten

5.1 Die Preisbildung erfolgt in € (EURO). Preise verstehen sich ab Bad Zwischenahn und schließen Verpackung, Fracht, Versicherung etc. nicht ein. Den Preisen wird stets die gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen. Aufträge, für die nicht ausdrücklich Preise vereinbart sind, werden zu unseren am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet. Diese gelten stets bei allen Dauerschuldverhältnissen.
5.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. In diesen Fällen ist der Kunde auch zur Zurückbehaltung befugt. Der Kunde ist zu einer Zurückbehaltung weiter befugt, wenn der Grund des Zurückbehaltungsrechtes in einem von uns zu vertretenden Mangel der Lieferung liegt. In diesen Fällen darf jedoch das Zurückbehaltungsrecht nur im betragsmäßigen Verhältnis zum tatsächlich vorhandenen Mangel ausgeübt werden.
5.3 Wird die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden in Frage gestellt, insbesondere bei sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, sind wir berechtigt, die Auslieferung der Ware zurückzubehalten oder entsprechende Sicherheiten seitens des Kunden zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren innerhalb einer angemessenen Frist zur Sicherheitsleistung nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Unsere Vertreter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht ermächtigt, es sei denn, dem Kunden wird eine Inkasso-Vollmacht vorgelegt.
5.5 Unsere Leistungen und Lieferungen sind nach Rechungsstellung zur sofortigen Zahlung fällig. Skonto wird nur gewährt soweit schriftlich vereinbart.
5.6 Wir nehmen Wechsel und Schecks seitens des Kunden nur zahlungshalber entgegen. Die Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Kunden zu tragen. Erfüllung tritt erst nach Gutschrift des jeweiligen Betrages auf unseren Konten ein. Überschreitet der Kunde einen vereinbarten Zahlungstermin, so sind wir berechtigt, bei Kunden, die Kaufleute sind, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz ab Fälligkeit zu berechnen, mindestens jedoch die von unserer Bank üblicherweise berechneten Sollzinsen. Im Falle des Verzuges sind wir ferner berechtigt, dem Kunden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
5.7 Ferner behalten wir uns bei Zahlungsverzug des Kunden nach entsprechender schriftlicher Vorankündigung die Unterbrechung der geschuldeten Arbeiten und/oder die Zurückbehaltung weiterer Lieferungen ebenso vor wie noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Auch können wir eine Weiterveräußerung und -verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe auf Kosten des Kunden verlangen.

6 Gewährleistung – Mängelrügepflicht

6.1 Der Nacherfüllung können wir sowohl durch Nachbesserung als auch durch Lieferung eines Ersatzteiles nachkommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Fehler der Ware selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausgetauschte Teile werden unser Eigentum.
6.2 Bleiben bis zu drei Nacherfüllungsversuche unsererseits ohne Erfolg oder sind wir zur Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Mängelbeseitigung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, über angemessene Fristen hinaus, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz gemäß Ziffer 7 zu verlangen. Soweit unsere Verpflichtung zur Mängelbeseitigung – sei es durch Nachbesserung oder durch die Lieferung eines Ersatzteiles – schuldhaft verletzt wird, kann der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.
6.3 Der Kunde hat erkennbare Mängel gemäß § 377 BGS umgehend nach Empfang der Ware schriftlich spezifiziert zu rügen. Später auftretende Mängel hat der Kunde ebenfalls umgehend nach Entdeckung der Mängel schriftlich spezifiziert an uns zu rügen.
6.4 Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre ab Gefahrübergang. Werden von uns ersatzweise Teile geliefert, so berechnet sich diese Frist ab dem Einbau beim Kunden. Schadensersatzansprüche verjähren, sofern sie nach diesen Bedingungen dem Kunden zustehen, ebenfalls innerhalb von 2 Jahren ab Gefahrübergang bzw. bei ersatzweise gelieferten Teilen ab Einbau.
6.5 Nach Weiterversand der Ware durch den Besteller oder nach Einbau oder Umarbeitung sind Beanstandungen nicht mehr zulässig.
6.6 Nicht von uns vorab autorisierte Werbeaussagen des Kunden gegenüber seinen Käufern oder in seinen Werbematerialien begründen keine Mängelansprüche gegen uns. Der Käufer hat uns insoweit von etwaigen Ersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
6.7 Von uns herausgegebene technische Daten, Spezifikationen oder Qualitätsbeschreibungen stellen keine Zusicherungen dar, es sei denn, sie sind von uns ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt worden.
6.8 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten unserer Überprüfung und Reparatur zu unseren jeweils gültigen Listenpreisen berechnet.

7 Schadensersatz

7.1 Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stehen dem Kunden im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einfachen Erfüllungsgehilfen in unbegrenzter Höhe zu.
7.2 Für sonstige Schäden haften wir gegenüber Verbrauchern im Falle einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Schadensverursachung unbegrenzt. Darüber hinaus haften wir gegenüber Verbrauchern für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) unbegrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen bei sonstigen Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine Kardinalpflicht verletzt. Verletzt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, ist die Haftung für sonstige Schäden im Falle von Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.3 Für sonstige Schäden haften wir gegenüber Unternehmern grundsätzlich bei Vorsatz unbegrenzt sowie bei einfacher und grober Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertraglich vorhersehbaren Schaden sowie höchstens jedoch auf das Vierfache des Auftragswertes. Gegenüber Unternehmern haften wir für einfache Erfüllungs gehilfen nur bei Vorsatz . Verletzt der Kunde eine Mitwirkungshandlung, ist die Haftung für sonstige Schäden im Falle von Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.4 Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Veränderung oder Verarbeitung der Lieferware oder durch fehlerhafte Beratung oder Einweisung durch den Kunden entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben sie zu vertreten.
7.5 Unsere Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz und aus der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher derzeitigen und künftigen Forderungen, die uns gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach dessen Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für die Saldoforderung.
8.2 Das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Eingang unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang bis auf Widerruf weiterverkaufen, wenn er hinsichtlich seiner Zahlungsverpflichtung uns gegenüber nicht im Verzug befindlich ist. Der Kunde tritt bereits jetzt unwiderruflich alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Sachen veräußert, so gilt die Abtretung nur in Höhe der in unserer Rechnung genannten Werte der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Weiterveräußerung von Gegenständen, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherheit wie die Vorbehaltsware. Der Kunde wird widerruflich dazu ermächtigt, diese Forderungen auch nach deren Abtretung im eigenen Namen, aber für unsere Rechnung einzuziehen.
8.4 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab.
8.5 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen selbst einzuziehen. In diesem Falle, aber auch schon davor, können wir dem Kunden gegenüber verlangen, dass dieser uns die abgetretene Forderung, deren Bestand und deren Schuldner bekannt gibt und uns alle weiteren zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen uns unverzüglich aushändigt. Ferner ist der Kunde in diesem Falle verpflichtet, dem Schuldner die Abtretung schriftlich mitzuteilen.
8.6 Zur Sicherungsübereignung an Dritte oder Verpfändung der VorbehaItsware ist der Kunde nicht berechtigt.
8.7 Wir können bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Ware zurücknehmen. Eine Ausübung eines uns etwaig zustehenden Rücktrittsrechtes oder eine diesbezügliche Erklärung – sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – liegt darin jedoch nicht; diese liegt nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter zu machen.
8.9 Wird die Ware mit anderen Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegenüber dem Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises mit Vertragsabschluss als abgetreten.
8.10 Mögliche Abtretungsverbote eines Dritten hat der Kunde uns vor Übereignung der Eigentumsvorbehaltsware anzuzeigen und die Genehmigung zur Weiterveräußerung der Ware auch im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einzuholen.
8.11 Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns unentgeltlich.

9 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Geltungsbereich

9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bad Zwischenahn.
9.2 Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Westerstede bzw. bei einer landgerichtlichen Zuständigkeit das Landgericht Oldenburg. Dies gilt auch für das Wechsel- und Scheckklageverfahren, insbesondere für Ansprüche aus dem Mahnverfahren. Dabei können wir nach unserer Wahl den Kunden auch an dem für seinen Wohnsitz/Firmensitz zuständigen Gericht verklagen.
9.3 Für vertragliche Beziehungen gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall, dass es sich bei dem Kunden um einen Exterritorialen handelt, ist dieser verpflichtet, die ihm übersandten Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen binnen einer Frist von 10 Tagen an uns unterschrieben zurückzusenden, oder gegebenenfalls die Geltung der vorgenannten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.
9.4 Unsere Katalogausgabe steht unter urheberrechtlichem Schutz. Das Manuskript und Abbildungen sind unser Eigentum. Nachdruck, auch auszugsweise sowie telegrafische Verwendung für anderweitige Zwecke ist nur mit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung gestattet.

Kontakt

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